18300107_Heiratsurkunde_Johann_Michael_Hardy_und_Maria_Magdalena_Müncks N.ro 17 Heiraths-Urkunde Gemeinde Crefeld Kreis Crefeld Regierungs-Departement von Düsseldorf Im Jahr tausendachthundert dreißig, den siebenten Januar, abends halb sieben Uhr, erschien vor mir Abraham Lohmann, beigeordneter Bürgermeister von Crefeld als Beamten des Personen-Standes, der Johann Michael Hardy fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu Gundersheim, in Hessen, Standes Schreinermeister, wohnhaft zu Crefeld, Regierungs-Departement Düsseldorf, Sohn des mittels authentischen(?) Akts einwilligenden Schmieds Heinrich Hardy und der verstorbenen Gertrud Huppert, wohnhaft zu Gundersheim in Hessen und die Maria Magdalena Müncks, einunddreißig Jahre alt, geboren zu Crefeld Regierungs-Departement Düsseldorf Fabrikarbeiterin, wohnhaft zu Crefeld Regierungs-Departement Düsseldorf, Tochter des verstorbenen Johann Münks und der verstorbenen Maria Schnitzler, wohnhaft zu - Dieselbe haben mich aufgefordert die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetztlich abzuschließen; und in Erwägung, daß die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Gemeinde-Hauses zu Crefeld Statt gehabt haben, nemlich die erste am siebenundzwanzigsten Dezember und die andere am dritte Januar d Js daß ferner die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und endlich daß mir kein Widerspruch gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist; habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, und nachdem ich die zu gegenwärtiger Handlung erforderlichen Beläge, nämlich: die Geburtsurkunde des Bräutigams, der Todtenschein der Mutter desselben und eine authentische(?) Einwilligung seines Vaters. Maria Magdalena Müncks hier geboren am siebenzehnten April eintausend siebenhundertachtundneunzig. Deren Eltern Johann Müncks gestorben am einunddreißigsten Oktober achtzehnhundertfünfundzwanzig N.ro 316 und Maria Schnitzler hier gestorben am zwanzigsten Prairial Jahres Eilf eingeschrieben sub # 220 (Bem: 9. Juni 1803) 2. Seite: so wie auch daß sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuchs laut vorgelesen hatte, hierauf den vorbenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt, ob sie einander eheligen wollten? Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich im Namen des Gesetzes, daß Johann Michael Hardy und Maria Magdalena Müncks hiedurch miteinander gesetzlich verheiratet sind. Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des Wilhelm Joseph Kühnen, siebenundzwanzig Jahre alt, Standes Schreiner zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Heinrich Hanßen fünfundsechzig Jahre alt, Standes Leyendecker zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten, des Peter Müncks, neununddreißig Jahre alt, Standes Seidenweber zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Bruder der neuen Ehegattin und des Matthias Gitzelmann, dreyundfünfzig Jahre alt, Standes Seidenweber, zu Crefeld wohnhaft, welcher ein Schwager der neuen Ehegattin zu seyn erklärten. Nach geschehener Vorlesung haben die neuen Eheleute, Wilhelm Joseph Kühnen, PeterMüncks und Mathias Gitzelmann unterschreiben, Heinrich Hanßen erklärte nicht schreiben zu können